
Besichtigungs-Adressen-Nachweis
Von oben angebotenem Objekt wurde mir Adresse genannt bzw. habe ich besichtigt. Es wurde mir als noch unbekannt nachgewiesen mit dem Hinweis auf unseren Gebührenanspruch im Falle eines Zustandekommens eines Vertragsabschlusses über das von unserer Firma nachgewiesene Objekt. Es gilt als vereinbart, daß der hier erfolgte Nachweis ursächlich für einen etwaigen Vertragsabschluß gelten soll.
Die vom Käufer zu entrichtende Maklergebühr wird nach den ortsüblichen Sätzen berechnet und beträgt für Nachweis oder Vermittlung 3,48% vom Kaufpreis (Vermietung 2,32 Nettomonatsmieten) inkl. 16% MwSt. Die Gebühr ist fällig am Tage des notariellen Vertragsabschlusses/Mietvertragsabschlusses.
Hiermit erteilen Sie mir den Auftrag, Ihnen das besichtigte Objekt nachzuweisen, im Erfolgsfall Provisionsanspruch.
Dieses Angebot ist freibleibend, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Einwilligung begründet Schadensersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision, ohne daß es irgendeines Schadensnachweises seitens des Maklers bedarf.
Sämtliche Angaben sind freibleibend und nach bestem Wissen bzw. nach Angaben des Eigentümers. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten.
Interessent: